4. Unterrichtsbefreiungen für die aktive Teilnahme an Sportwettkämpfen

Nach den Vorgaben des Kultusministeriums zur Beurlaubung für leistungssportliche Veranstaltungen werden für die Teilnahme an außerschulischen Sportveranstaltungen, Lehrgängen und Wettkämpfen nur die folgenden mit leistungssportlichem Charakter anerkannt:

  • Olympische Spiele und dazugehörige Vorbereitungswettkämpfe
  • Welt- und Europameisterschaften sowie Welt- und Europapokalwettbewerbe
  • internationale Länderwettkämpfe
  • Endkämpfe um Deutsche Meisterschaften
  • Endkämpfe um Bayerische Meisterschaften (einschließlich Schüler-, Jugend und Juniorenmeisterschaften und entsprechende Bayerische Meisterschaften für Kinder bzw. Jugendliche) und
  • grundsätzlich alle Sportveranstaltungen und -lehrgänge, für die die Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Talentfördermaßnahmen durch den zuständigen Sportfachverband benannt worden sind.

Der Antrag auf Beurlaubung muss in so einem Fall unter Beigabe einer Bescheinigung des zuständigen Verbandes über das Elternportal eingereicht werden.

Bescheinigungen der örtlichen Vereine für die Teilnahme an Wettkämpfen können leider in der Regel nicht für Unterrichtsbefreiungen akzeptiert werden.


Zuletzt überarbeitet am 07.05.2024