2. Unterrichtsbefreiungen für die Wahrnehmung von Arztterminen

Arzttermine sollen – wenn möglich – in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden. Insbesondere Vorsorgeuntersuchungen, nicht akute Arztbesuche oder Physiotherapien während der Unterrichtszeit können in der Regel nicht genehmigt werden.

Ausnahmsweise werden länger dauernde Termine beim Kieferorthopäden auch am Vormittag genehmigt, weil diese nicht am Nachmittag durchgeführt werden.

Sollte ein akuter Arzttermin (z.B. Blutabnahme um 08.00 Uhr) während der Unterrichtszeit nötig sein, bedarf es einer (gegebenenfalls stundenweisen) Krankmeldung über das Elternportal.