7. Unterrichtsbefreiungen für Praktika und Infoveranstaltungen der Universitäten

Berufspraktika sind (mit Ausnahme der schulisch organisierten Praktika) in den Ferien abzuhalten. Unterrichtsbefreiungen für diese können wie auch für Informationsveranstaltungen von Universitäten grundsätzlich nicht genehmigt werden. Ausnahmen bilden hierbei Veranstaltungen, die auf Wunsch der Lehrkraft im Rahmen der Studien- und Berufsorientierung (StuBO) in der Oberstufe besucht werden.