5. Aktion „Sorgenbrecher“ des Bayerischen Roten Kreuzes

A) Wer wird unterstützt? (= Zielgruppe)

Das Angebot gilt für Eltern, die

  • Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Dachau sind und
  • sich in einer akuten sozialen Notlage befinden.

B) Was wird unterstützt? (= Leistungsumfang)

Gefördert werden unvorhersehbare, lebensnotwendige Sonderbedarfe wie:

  • Unterkunft
  • Strom, Wasser
  • Medikamente
  • Mobilität
  • Reisekosten (z.B. Begleitung einer Beziehungsberechtigten Person zur Klinik)
  • Bestattungskosten etc.

Die maximale Förderhöhe beträgt 3000 Euro pro Antrag und Jahr. Die Förderdauer ist auf max. 1 Monat befristet. Danach ist eine erneute Antragstellung möglich.

C) Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag erfolgt schriftlich und formlos mit kurzer Begründung an folgende Adresse:

Stefan Spiegel und sein Team Soziales & Service
BRK Kreisverband Dachau
Rotkreuzplatz 3-4
85221 Dachau
Tel.: 08131/3663-10
E-Mail: aktion-sorgenbrecher.kvdachau@brk.de

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Rechnung der zu finanzierenden Leistung
  • Personendaten
  • Nachweis zur finanziellen Notlage (Gehaltsnachweise, Bürgergeld, etc.
  • Datenschutzerklärung inkl. Schweigepflichtsentbindung

 

Stand April 2026
Kathrin Ache