6. Unterrichtsbefreiungen an Tagen unmittelbar vor oder nach Ferien

Für Unterrichtsbefreiungen, die Tage unmittelbar vor oder nach den Ferien betreffen, benötigt die Schule stets zum Antrag der Erziehungsberechtigten eine zusätzliche Terminbestätigung, z.B. des Arztes oder der Behörde usw.

Unterrichtsbefreiungen für Reise- oder Urlaubstermine können nicht genehmigt werden (bereits getätigte Buchungen stellen keinen Beurlaubungsgrund dar).

Wenn Ihr Kind krankheitsbedingt an den Tagen vor und nach den Ferien fehlt, besteht Attestpflicht.