Unterrichtsbefreiungen aus wichtigen persönlichen Gründen können von der Schulleitung genehmigt werden. Hierzu zählen insbesondere:
- Eheschließungen, Jubiläen und Todesfälle in der engeren Familie
- Führerscheinprüfung
- Bewerbungsgespräche
- Wohnungswechsel
- unaufschiebbare Behördengänge
Unterrichtsbefreiungen für Reise- oder Urlaubstermine können nicht genehmigt werden (bereits getätigte Buchungen stellen keinen Beurlaubungsgrund dar).