3. Unterrichtsbefreiungen aus persönlichen Gründen

Unterrichtsbefreiungen aus wichtigen persönlichen Gründen können von der Schulleitung genehmigt werden. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Eheschließungen in der engeren Familie, hohe Jubiläen der Großeltern und Todesfälle
  • Führerscheinprüfung, sofern sie nicht mit angekündigten Leistungsnachweisen zusammenfallen
  • Bewerbungsgespräche
  • Wohnungswechsel
  • unaufschiebbare Behördengänge

Die Schule nimmt auf jeden Fall eine Einzelfallprüfung vor und bittet um eine ausführliche Begründung im Zusammenhang mit dem Antrag auf Unterrichtsbefreiung aus persönlichen Gründen.

Unterrichtsbefreiungen für Reise- oder Urlaubstermine können nicht genehmigt werden. Auch bereits getätigte Buchungen stellen keinen Beurlaubungsgrund dar.


Zuletzt überarbeitet am 22.09.2026