3. Unterrichtsbefreiungen aus persönlichen Gründen

Unterrichtsbefreiungen aus wichtigen persönlichen Gründen können von der Schulleitung genehmigt werden. Hierzu zählen insbesondere:

  • Eheschließungen, Jubiläen und Todesfälle in der engeren Familie
  • Führerscheinprüfung
  • Bewerbungsgespräche
  • Wohnungswechsel
  • unaufschiebbare Behördengänge

Unterrichtsbefreiungen für Reise- oder Urlaubstermine können nicht genehmigt werden (bereits getätigte Buchungen stellen keinen Beurlaubungsgrund dar).