Unterrichtsbefreiungen aus wichtigen persönlichen Gründen können von der Schulleitung genehmigt werden. Hierzu zählen beispielsweise:
- Eheschließungen in der engeren Familie, hohe Jubiläen der Großeltern und Todesfälle
- Führerscheinprüfung, sofern sie nicht mit angekündigten Leistungsnachweisen zusammenfallen
- Bewerbungsgespräche
- Wohnungswechsel
- unaufschiebbare Behördengänge
Die Schule nimmt auf jeden Fall eine Einzelfallprüfung vor und bittet um eine ausführliche Begründung im Zusammenhang mit dem Antrag auf Unterrichtsbefreiung aus persönlichen Gründen.
Unterrichtsbefreiungen für Reise- oder Urlaubstermine können nicht genehmigt werden. Auch bereits getätigte Buchungen stellen keinen Beurlaubungsgrund dar.