1. Unterrichtsbefreiungen für die Erfüllung religiöser Pflichten

Für die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen, die den Schüler/ die Schülerin selbst oder ein Geschwisterkind betreffen (z.B. Firmung, Kommunion, Konfirmation, Taufe) wird die Unterrichtsbefreiung in der Regel nach einem Antrag einer/s Erziehungsberechtigten über das Elternportal genehmigt.

Für die Unterrichtsbefreiung zur Erfüllung religiöser Pflichten an bestimmten Feiertagen orientiert sich die Schulleitung an folgender Vorgabe des Kultusministeriums: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV313239/True.