Für die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen, die den Schüler oder die Schülerin selbst oder ein Geschwisterkind betreffen (z.B. Firmung, Kommunion, Konfirmation, Taufe) wird die Unterrichtsbefreiung in der Regel nach einem Antrag einer/s Erziehungsberechtigten über das Elternportal genehmigt.
Für die Unterrichtsbefreiung zur Erfüllung religiöser Pflichten an bestimmten Feiertagen orientiert sich die Schulleitung an folgender Vorgabe des Kultusministeriums: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV313239/True. Auch hierzu bitten wir um eine Antragstellung über das Elternportal.