Unterrichtsbefreiungen und -beurlaubungen am Effner
Liebe Eltern,
weil uns immer wieder vielfältige Anfragen zu Unterrichtsbefreiungen oder Beurlaubungen erreichen, haben wir hier alles Wichtige für Sie zusammengefasst.
Bei Fragen zu den umfangreichen und nicht immer einfachen Regelungen können Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeiterin in der Schulleitung, Frau Ache, wenden.
Bitte beachten Sie im Elternportal den Unterschied zwischen einer Krankmeldung und einem Beurlaubungsantrag. Eine Krankmeldung muss nur dann erfolgen, wenn Ihr Kind krank ist und deswegen die Schule gar nicht besuchen kann. Alles, was Sie im Folgenden lesen, ist ausschließlich unter „Befreiungsanträge“ zu beantragen.
Viele Grüße
Peter Mareis, Schulleiter
Wegen der Schulpflicht können Schüler*innen gemäß § 20 der Bayerischen Schulordnung nur in dringenden Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern (auch Wahlkurse, Brückenkurse oder ähnliches) befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. Hierfür prüft die Schulleitung jeden Fall einzeln und wägt schulische und private Belange sorgfältig ab.
Für alle Unterrichtsbefreiungen gilt grundsätzlich:
- Anträge auf Unterrichtsbefreiungen werden von einem Erziehungsberechtigten digital über das Elternportal gestellt und – falls nötig – kurz begründet.
- Der Antrag muss mindestens drei Werktage vor dem Befreiungstag gestellt werden, damit die Schulleitung die Möglichkeit für eventuelle Rückfragen hat. Insbesondere Anträge, die am selben Tag für die gewünschte Befreiung gestellt werden, können aus organisatorischen Gründen digital nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit der Schule unter 08131/666-470 auf.
- Für Schultage, an denen ein angekündigter Leistungsnachweis stattfindet, wird in der Regel keine Genehmigung ausgesprochen.
Zur besseren Orientierung hier die Gliederung der jeweiligen Erklärungen:
- Unterrichtsbefreiungen für die Erfüllung religiöser Pflichten
- Unterrichtsbefreiungen für die Wahrnehmung von Arztterminen
- Unterrichtsbefreiungen aus persönlichen Gründen
- Unterrichtsbefreiungen für die aktive Teilnahme an Sportwettkämpfen
- Unterrichtsbefreiungen vom Fach Sport
- Unterrichtsbefreiungen an Tagen unmittelbar vor oder nach Ferien
- Unterrichtsbefreiungen für Praktika und Infoveranstaltungen der Universitäten