Eine Befreiung vom Sportunterricht ist nur dann nötig, wenn Ihr Kind zwar am regulären Unterricht teilnehmen kann, sich aber nicht in der Lage fühlt, aktiv oder passiv am Sportunterricht teilzunehmen.
a) Befreiung von der aktiven Teilnahme
- Bei einmaligen bzw. kurzfristig aufgetretenen Erkrankungen:
Fühlt sich Ihr Kind nicht wohl genug, um aktiv am Sportunterricht teilzunehmen, kann es von der aktiven Teilnahme von der Sportlehrkraft befreit werden, wenn eine schriftliche Begründung eines Erziehungsberechtigten vorliegt. Dies kann entweder durch eine schriftliche Erklärung der Eltern („Zettel“) erfolgen oder durch eine Vorab-Kontaktaufnahme über das Elternportal mit der Sportlehrkraft. Die Sportlehrkraft kann dann ohne Rücksprache mit der Schulleitung für einzelne Sportstunden (maximal zwei aufeinanderfolgende Wochen) von der aktiven Teilnahme befreien. Ihr Kind unterliegt dann weiterhin der Aufsichtspflicht der Sportlehrkraft, bleibt in der Turnhalle und nimmt (je nach Möglichkeit) beispielsweise am Theorieunterricht teil, hilft der Lehrkraft beim Aufbau oder leistet Hilfestellungen. Ein offizieller Antrag auf Unterrichtsbefreiung durch die Eltern im Elternportal ist in diesem Fall nicht nötig.
- Bei längerfristigen Erkrankungen:
Bei längeren Erkrankungen bedarf es eines ärztlichen Attestes, um von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht befreit zu werden. Dieses Attest muss zunächst der Sportlehrkraft vorgezeigt und von ihr signiert werden. Anschließend muss Ihr Kind das Attest im Sekretariat abgeben, damit es im Schülerakt abgeheftet werden kann.
b) Befreiung von der aktiven und passiven Teilnahme (= Befreiung von der Anwesenheitspflicht)
Eine Befreiung von der Anwesenheitspflicht kommt grundsätzlich nur in Frage, wenn der Sportunterricht in Randstunden liegt, also in den ersten beiden oder den letzten beiden Stunden des Tages.
Für eine Befreiung von der Anwesenheitspflicht bedarf es grundsätzlich
- des Antrags der Eltern im Elternportals (mindestens drei Tage vorher),
- eines gültigen ärztlichen Attests sowie
- der Genehmigung der Schulleitung.
- Bei längerfristigen Erkrankungen:
Bei längeren Erkrankungen bedarf es stets eines ärztlichen Attestes, um von der aktiven und passiven Teilnahme am Sportunterricht befreit zu werden. Dieses Attest hängen Sie im besten Fall Ihrem Antrag auf Unterrichtsbefreiung im Elternportal digital an oder lassen es direkt im Sekretariat abgeben, wo es im Schülerakt hinterlegt wird.
- Bei einmaligen Erkrankungen bzw. kurzfristig aufgetretenen Erkrankungen (jeweils ohne ärztliches Attest):
Weil der Genehmigungsvorgang eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, können Anträge auf Befreiung von der Anwesenheit im Sportunterricht, die denselben Tag betreffen, grundsätzlich nicht bearbeitet werden.
Wird eine Verletzung oder eine Erkrankung erst am Tag vor dem Sportunterricht bekannt, können Befreiungen von der Anwesenheitspflicht für die ersten beiden Stunden Sportunterricht in der Regel nicht bearbeitet werden, weil hierfür in der Regel kein Attest vorliegt. Ihr Kind nimmt dann passiv am Sportunterricht teil und unterstützt nach Möglichkeit die Sportlehrkraft. Auch eine Krankmeldung lediglich für die Sportstunden ist in diesem Fall nicht möglich. Ist ihr Kind so schwer erkrankt, dass es auch passiv nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, sollte es auch für den Rest des Tages nicht zur Schule kommen und für den kompletten Tag krankgemeldet werden.
Für die letzten beiden Stundenplanstunden kann ein Antrag auf Befreiung von der Anwesenheitspflicht ausnahmsweise auch noch ohne das erforderliche Attest kurzfristig erfolgen, wenn
- der Schüler/ die Schülerin im Laufe des Schultages mit der Sportlehrkraft Kontakt aufnimmt (und diese zustimmt, dass sie ihn/sie nicht z. B. für Theorieunterricht, Hilfe bei Aufbauten, Hilfestellungen etc.) benötigt,
- der Antrag der Eltern im Elternportal bereits am vorausgegangenen Wochentag gestellt worden ist und
- die Schulleitung Kenntnis von der Einverständniserklärung der Sportlehrkraft erhalten und den Antrag genehmigt hat.
Ob der Antrag auf Unterrichtsbefreiung von der Schulleitung genehmigt wurde, muss Ihr Kind im Sekretariat erfragen, bevor es nach Hause geht. Bei einer fehlenden Genehmigung muss Ihr Kind passiv am Sportunterricht teilnehmen und darf nicht nach Hause gehen.
Erkrankt ihr Kind erst im Laufe des Schultages, kann es sich wie bisher auch im Sekretariat krankmelden und wird dann von einem Erziehungsberechtigten abgeholt.