5. Unterrichtsbefreiungen vom Fach Sport

Eine Befreiung vom Sportunterricht ist nur dann nötig, wenn Ihr Kind zwar am regulären Unterricht teilnehmen kann, sich aber nicht in der Lage fühlt, aktiv oder passiv am Sportunterricht teilzunehmen.

a) Befreiung von der aktiven Teilnahme

  • Bei einmaligen bzw. kurzfristig aufgetretenen Erkrankungen:

Fühlt sich Ihr Kind nicht wohl genug, um aktiv am Sportunterricht teilzunehmen, sucht es am besten das Gespräch mit der Sportlehrkraft. Diese kann es ohne Rücksprache mit der Schulleitung für einzelne Sportstunden von der aktiven Teilnahme befreien. Ihr Kind unterliegt dann weiterhin der Aufsichtspflicht der Sportlehrkraft, bleibt in der Turnhalle und nimmt (je nach Möglichkeit) beispielsweise am Theorieunterricht teil, hilft der Lehrkraft beim Aufbau oder leistet Hilfestellungen. Ein Antrag auf Unterrichtsbefreiung durch die Eltern im Elternportal ist in diesem Fall nicht nötig.

  • Bei längerfristigen Erkrankungen:

Bei längeren Erkrankungen bedarf es eines ärztlichen Attestes, um von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht befreit zu werden. Dieses Attest muss zunächst der Sportlehrkraft vorgezeigt und von ihr signiert werden. Anschließend muss Ihr Kind das Attest im Sekretariat abgeben, damit es im Schülerakt abgeheftet werden kann.

b) Befreiung von der Anwesenheitspflicht (= passive Teilnahme)

Eine Befreiung von der Anwesenheitspflicht kommt grundsätzlich nur in Frage, wenn der Sportunterricht in Randstunden liegt, also in den ersten beiden oder den letzten beiden Stunden des Tages.

Für eine Befreiung von der Anwesenheitspflicht bedarf es stets

  1. des Antrags der Eltern im Elternportal,
  2. der Einverständniserklärung der Sportlehrkraft und
  3. der Genehmigung der Schulleitung.
  • Bei einmaligen bzw. kurzfristig aufgetretenen Erkrankungen:

Weil der Genehmigungsvorgang eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, können Anträge auf Befreiung von der Anwesenheit im Sportunterricht, die denselben Tag betreffen, nicht bearbeitet werden.

Wird eine Verletzung oder eine Erkrankung erst am Tag vor dem Sportunterricht bekannt, können Befreiungen von der Anwesenheitspflicht für die ersten beiden Stunden Sportunterricht nicht genehmigt werden, weil hier kein rechtzeitiger Kontakt mit der Sportlehrkraft mehr möglich ist. Ihr Kind nimmt dann passiv am Sportunterricht teil und unterstützt die Sportlehrkraft. Auch eine Krankmeldung ist in diesem Fall nicht möglich. Ist ihr Kind so schwer erkrankt, dass es auch passiv nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, sollte es auch für den Rest des Tages nicht zur Schule kommen.

Für die letzten beiden Sportstunden kann ein Antrag auf Befreiung von der Anwesenheitspflicht noch erfolgen, wenn

  1. der Schüler/ die Schülerin im Laufe des Schultages mit der Sportlehrkraft Kontakt aufnimmt (und diese zustimmt, dass sie ihn/sie nicht z. B. für Theorieunterricht, Hilfe bei Aufbauten, Hilfestellungen etc.) benötigt,
  2. der Antrag der Eltern im Elternportal bereits am vorausgegangenen Wochentag gestellt worden ist und
  3. die Schulleitung Kenntnis von der Einverständniserklärung der Sportlehrkraft erhalten und den Antrag genehmigt hat.

Ob der Antrag auf Unterrichtsbefreiung von der Schulleitung genehmigt wurde, muss Ihr Kind im Sekretariat erfragen, bevor es nach Hause geht. Bei einer fehlenden Genehmigung muss Ihr Kind passiv am Sportunterricht teilnehmen und darf nicht nach Hause gehen.

Erkrankt ihr Kind erst im Laufe des Schultages, kann es sich wie bisher auch im Sekretariat krankmelden und von einem Erziehungsberechtigten abholen lassen.

  • Bei längerfristigen Erkrankungen:

Bei längeren Erkrankungen bedarf es zusätzlich eines ärztlichen Attestes, um von der aktiven und passiven Teilnahme am Sportunterricht befreit zu werden.

Dieses Attest muss

  • zunächst der Sportlehrkraft vorgezeigt und von ihr signiert werden.
  • Anschließend muss der Schüler/ die Schülerin das signierte Attest im Sekretariat abgeben, damit es im Schülerakt hinterlegt und eine Kopie an die Schulleitung weitergeleitet werden kann.
  • Liegt dann im Elternportal für die entsprechenden Sportstunden ein Antrag der Eltern vor, kann die Schulleitung eine längerfristige Befreiung von der Anwesenheitspflicht aussprechen.

Ob der Antrag auf Unterrichtsbefreiung von der Schulleitung genehmigt wurde, kann von den Eltern im Elternportal eingesehen werden. Es erfolgt eine Benachrichtigung.