(Stand: 25.07.2023)
Wie kann man generell während der Schulzeit ins Ausland gehen?
- Das Effner hat verschiedene klassische Schüleraustausche in unterschiedlichen Jahrgangsstufen für jeweils kleinere begleitete Schülergruppen
- Auslandsaufenthalt in einer Schule, die einem Gymnasium vergleichbar ist
Welche Auslandsaufenthalte werden während der Schulzeit nicht genehmigt?
- Sprachreisen (nur Ferien)
- Sprachintensivkurse (nur Ferien)
Welche Voraussetzungen gibt es für einen Auslandsaufenthalt?
- Auslandsaufenthalt in einer Schule, die einem Gymnasium vergleichbar ist
- Im Gastland werden an der Schule Fächer angeboten und belegt, die mit unseren Fächern vergleichbar sind
- Es findet ein regulärer Unterrichtsbesuch statt
Muss man an der ILV teilnehmen, um in der 11. Jgst ins Ausland gehen zu können?
- nein, die ILV ist keine Voraussetzung
- Man kann aber an der ILV teilnehmen, um den Einstieg in die 12. Jgst zu erleichtern
In welchem Jahrgang ist ein Auslandsaufenthalt möglich?
- am sinnvollsten in der 11. Jgst
- möglich auch in der 10. Jgst, sogar 9. Jgst
- nicht möglich: 12./13. Jgst
Muss man sehr gute Leistungen nachweisen, um ins Ausland gehen zu dürfen?
- Gute bis sehr gute Leistungen sind empfehlenswert, aber keine Voraussetzung
Wie lange bleibt man im Ausland?
- in der Regel 6-10 Monate
- auch 3 Monate sind möglich
Kann man sich schon eine oder zwei Wochen vor dem Schulbesuch im Ausland beurlauben lassen, um sich zu orientieren?
- nein
- Nur bei weiteren Anreisen kann man wegen des Fluges 1-2 Schultage vor dem Schulbesuch beurlaubt werden
Kann man für ein von der Austauschorganisation vorgeschriebenes Orientierungsseminar schon vor dem tatsächlichen Schulbesuch beurlaubt werden?
- Das ist in Einzelfällen nach genauer Prüfung möglich
Ist ein Verlängern der Beurlaubung nach dem Schulbesuch zum Reisen im Gastland möglich?
- nein
- Die Beurlaubung wird nur für die Zeit des tatsächlichen Schulbesuchs genehmigt
- Endet der Schulbesuch im Ausland ist der Schüler/die Schülerin bei uns schulpflichtig, sofern keine Ferien sind
Ist eine Verlängerung des Schulbesuchs im Ausland möglich?
- ja
Welche Fächer muss man im Ausland belegen?
- Man sollte möglichst die Kernfächer belegen, um nicht den Anschluss zu verlieren
- In der Fächerwahl ist man aber im Prinzip frei
Muss man im Ausland Leistungen erbringen?
- Man wird in der Gastschule so weit möglich/sinnvoll benotet
- Die Noten spielen aber nach der Rückkehr keine Rolle, d.h. sie werden nicht verrechnet
Welche Bescheinigungen muss man gleich nach der Rückkehr vorlegen?
- eine Schulbesuchsbescheinigung, aus dem der Zeitraum des Schulbesuchs ersichtlich ist
- Nachweis über die erbrachten Leistungen
Wer organisiert den Aufenthalt?
- private Schulsuche möglich
- Austauschorganisationen (siehe Effner Homepage; Link unten)
- Informationen: „Auf in die Welt“-Messe (alle paar Monate im Münchner Raum)
Muss man während des Aufenthalts den deutschen Stoff parallel mitlernen?
- nein
Muss man während des Aufenthalts in Kontakt zu den deutschen Lehrern stehen?
- nein
- nur, wenn man in der 11. Jgst weg ist, sollte man Kontakt zu den Oberstufenkoordinatorinnen halten
Wer schreibt das Gutachten, das von den Austauschorganisationen bei der Bewerbung meist verlangt wird?
- eine Lehrkraft, die den Schüler / die Schülerin gut kennt
- kann auch aus dem Vorjahr sein
- Fach ist egal
- Das Gutachten muss von Frau Renner gestempelt werden
Wer fertigt ein Noten-Transkript an, das von den Austauschorganisationen meist gefordert wird?
- eine unterrichtende Lehrkraft (gestempelt von Frau Renner)
- Frau Renner
Was muss man vor Vertragsabschluss tun?
- Kontakt mit Frau Renner aufnehmen
Wer bekommt den Antrag auf Beurlaubung?
- Er wird an Frau Renner gerichtet: susanne.renner@effner.de
- Antrag bitte im Anhang der Mail
Was muss im Antrag auf Beurlaubung enthalten sein?
- Name und derzeitige Klasse des Schülers/der Schülerin
- Aufenthaltsort: Land, Stadt, Art und Name der Schule (sofern möglich)
- Schuljahr des Auslandsaufenthalts
- Aufenthaltsdauer: so genau wie möglich
- voraussichtliche Pläne nach der Rückkehr, z.B. Vorrücken auf Probe; Wiederholen der Jgst
Wann muss der Antrag auf Beurlaubung gestellt werden?
- spätestens 2 Monate vorher
Der mittlere Schulabschluss (Mittlere Reife)?
- Der mittlere Schulabschluss wird bei erfolgreichem Bestehen der 10. Jgst erworben oder bei Bestehen der Probezeit in der 11. Jgst nach dem Auslandsaufenthalt bescheinigt
Latinum?
- Auskunft gibt Herr Paulus
Wahl des P-Seminars und des W-Seminars?
- Auch in der Abwesenheit kann man an der Wahl teilnehmen
- Info bei Frau Hübner oder bei Frau Limpert-Deser
Kein P-Seminar bei Abwesenheit in der 11. Jgst?
- Das P-Seminar muss nicht nachgeholt werden
- Im Abiturzeugnis steht dann ein Strich
- Das P-Seminar spielt für das Abitur keine Rolle
- bitte vor Aufenthalt Oberstufenkoordinatoren kontaktieren
Welche Rolle spielen Fächer, die in der Q-Phase abgelegt werden?
- Wenn eine Schülerin/ein Schüler wegen eines Schulbesuchs im Ausland kein Jahreszeugnis aus der 11. Jgst und damit keine Jahresnote in den in der Q-Phase abgelegten Fächern hat, wird auf die Note aus dem Jahreszeugnis 10 zurückgegriffen und diese im Abiturzeugnis ausgewiesen (aber nicht miteingerechnet)
Hat der Auslandsaufenthalt Auswirkungen auf die Höchstausbildungsdauer?
- Die Zeit einer Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland wird nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet
- Laut GSO §14 beträgt die Höchstausbildungsdauer elf Jahre für die Gesamtverweildauer am Gymnasium und vier Jahre für die Oberstufe (Jgst. 11 mit 13).
In welche Klasse kommt man nach der Rückkehr?
- In der Regel kommt man in seine eigene Klasse zurück
Was muss nach der Rückkehr nachgelernt werden?
- Nach der Rückkehr hält man mit den Lehrkräften Rücksprache und erfragt, welcher Stoff sinnvollerweise nachgelernt werden soll
- Es muss nicht alles nachgelernt werden
- Der Rückkehrer / die Rückkehrerin geht selbstständig auf die Lehrkräfte zu
Leistungsnachweise nachholen?
- Versäumte Schulaufgaben werden nicht nachgeholt
- Schulaufgaben, die kurz nach der Rückkehr geschrieben werden, können nachgeschrieben werden (sofern sinnvoll)
Gibt es nach der Rückkehr eine Eingewöhnungszeit?
- Nach der Rückkehr hat man eine Eingewöhnungszeit von ca. 2 Wochen
- In dieser Zeit müssen keine Leistungsnachweise erbracht werden
- In diesen zwei Wochen orientiert sich der Rückkehrer / die Rückkehrerin, was er / sie verpasst hat, und lernt den wichtigsten Stoff nach
- Besteht der Wunsch, in dieser Zeit einen Leistungsnachweis erbringen, wird Rücksprache mit der Lehrkraft gehalten
- Nach der Eingewöhnungszeit werden alle angesetzten Leistungsnachweise erbracht
Wie geht es nach der Rückkehr mit der Schullaufbahn im neuen Schuljahr weiter?
- Kann nach der Rückkehr ein „gesichertes Notenbild“ erstellt werden, das zum Bestehen der Jgst. befähigt, kann man regulär in die nächste Jgst vorrücken. Dies entscheiden die Klassenkonferenz und die Lehrerkonferenz. Dies ist meist möglich, wenn der Aufenthalt nur im ersten Halbjahr stattgefunden hat
- Kann kein „gesichertes Notenbild“ erstellt werden, weil nicht genügend Noten nach der Rückkehr erhoben werden konnten, kann man auf Antrag in die nächsthöhere Jahrgangsstufe auf Probe vorrücken (GSO §35)
Rückt man automatisch auf Probe vor?
- nein, man richtet rechtzeitig vor Schuljahresende einen Antrag zum Vorrücken auf Probe an die Schulleitung
Wann endet die Probezeit nach dem Vorrücken auf Probe?
- Vorrücken auf Probe in die 12. Jgst: Die Probezeit dauert bis zum ersten Schulhalbjahr (GSO §31) (Voraussetzungen für Bestehen: Info bei den Oberstufenkoordinatoren oder GSO §6))
- Vorrücken auf Probe in die 10./11. Jgst: Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember (GSO §31)
Was sind günstige Zeiträume für den Auslandsschulbesuch?
- Günstig ist das 1. HJ (reguläres Vorrücken dann meist möglich)
- Günstig ist ein Zeitraum z.B. von Dezember bis Ende Februar (reguläres Vorrücken dann meist möglich)
- Es ist aber jeder Zeitraum im Schuljahr möglich
Welche Länder sind empfehlenswert?
- USA, Kanada
- Australien, Neuseeland
- Südafrika
- England, Schottland, Irland
- Frankreich
Wie kann man seine Chancen erhöhen, einen Platz im Ausland zu ergattern?
- indem man flexibel bleibt, was den Ort, die Dauer und den Zeitraum angeht
- nicht sinnvoll: nur an einen bestimmten Ort gehen zu wollen
- rechtzeitig umschauen und bewerben
Wann sollte man sich um einen Platz bemühen?
- mindestens 1-1/2 Jahr vorher, da der Andrang neuerdings sehr groß ist
Gibt es finanzielle Unterstützung?
- Manche Austauschorganisationen bieten (Teil-)Stipendien an
- Günstiger sind Austausche auf Gegenseitigkeit: 3 Monate ist der dt. Schüler im Ausland; 3 Monate kommt der Austauschpartner nach Deutschland
Wo findet man Informationen zum Auslandsaufenthalt?
- auf unserer Homepage: https://effner.de/schulleben/ausland/moeglichkeiten-fuer-auslandsaufenthalte/
- Auf in die Welt-Messe: alle paar Monate im Raum München; kostenlos
- Stellwände im Haupthaus im 1. Stock: Flyer; Poster, Broschüren zum Mitnehmen
Wer sind am Effner die Ansprechpartner?
- Frau Renner: Beratung Auslandsaufenthalte allg., Genehmigung; Stempel
- Frau Hübner/Frau Limpert-Deser: Fragen zur Oberstufe (P-Seminar, W-Seminar; Kurswahl)
- Herr Paulus: Latinum
- Frau Drescher-Braun: Individuelle Lernzeitverkürzung (ILV)