2. Oskar-Karl-Forster-Stipendium

A) Wer wird unterstützt? (= Zielgruppe)

Das Angebot richtet sich an besonders bedürftige und begabte Schüler*innen. Als bedürftig gelten hierbei z.B. Schüler*innen, wenn das Nettoeinkommen der Unterhaltspflichtigen einen bestimmten Betrag unterschreitet.
Achtung: Eine Förderung über das Oskar-Karl-Forster-Stipendium ist nicht möglich, wenn die Eltern Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) erhalten; hier werden die zusätzlichen Aufwendungen meist anderweitig übernommen.

B) Was wird unterstützt? (= Leistungsumfang)

  • Unterstützt wird z.B. die Beschaffung teurerer Lernmittel, die nicht durch die Lernmittelfreiheit gedeckt sind, wie etwa Musikinstrumente, oder auch die Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- oder Studienfahrten.
  • Nicht förderfähig über dieses Programm ist die Finanzierung von Nachhilfe und außerschulischem Unterricht (z. B. Instrumentalunterricht, individuelle Sprachförderkurse etc.)

C) Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag erfolgt schriftlich über die Schule (Den Antrag finden Sie hier ➜ https://effner.de/wp-content/uploads/2021/11/Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Antragsformular-fuer-Eltern-2021.pdf ). Die Schule prüft den Antrag und leitet diesen zur Bewilligung an die zuständige Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern West weiter.

Bei Interesse kontaktieren Sie daher bitte Frau Ache unter kathrin.ache@effner.de oder unter der Telefonnummer 08131/666 47-26.


Zuletzt überarbeitet am 25.11.2022