3. Fahrkostenzuschuss durch den Elternbeirat

A) Wer wird unterstützt? (= Zielgruppe)

Familien, die aufgrund ihrer finanziellen Situation Kosten, die für Schulfahrten ihrer Kinder anfallen, nicht oder nicht vollständig aufbringen können.

Achtung: Bezieher*innen von Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kommen in der Regel als Zielgruppe nicht in Frage, da sie ihre Ansprüche in Höhe der kompletten tatsächlichen Aufwendungen für die Schulfahrt über dieses Paket geltend machen können. Nähere Informationen dazu finden Sie hier ➜ https://effner.de/service/finanzielle-unterstuetzung/bildungs-und-teilhabeleistungen/

B) Was wird unterstützt? (= Leistungsumfang)

  • Bezuschusst werden vorrangig verpflichtende Schulfahrten sowie Chor- bzw. Orchesterfahrten der Schule (Es können auch für mehrere Schulfahrten in einem Schuljahr und/oder für mehrere Kinder einer Familie Zuschüsse beantragt werden).
  • Der vom Elternbeirat gewährte Fahrtenzuschuss wird direkt auf das von der Schule für die finanzielle Abwicklung der Fahrt genannte Konto eingezahlt.
  • Der Zuschuss pro Kind pro Schulfahrt beträgt höchstens 50% der von der Schule festgesetzten Teilnahmekosten. (In Ausnahmefällen kann auch ein darüberhinausgehender Zuschuss bewilligt werden, wenn den Eltern keine oder nur eine geringere Eigenbeteiligung zuzumuten ist.)

C) Wo muss der Antrag gestellt werden?

Die Bezuschussung wird nur auf Antrag (➜ http://www.effner-elternbeirat.de/doc/Fahrkostenzuschuss%20Richtlinien%20u%20Formular.pdf) der Eltern gewährt. In diesem Antrag sind anzugeben:

  • Name und Klasse des Kindes, Erreichbarkeit der Eltern per Telefon oder E-Mail
  • die zu bezuschussende Schulfahrt (Bezeichnung, Ziel, Zeitraum)
  • die anfallenden Gesamtkosten
  • die Höhe des beantragten Zuschusses
  • eine kurze Beschreibung für die Notwendigkeit einer Bezuschussung
  • Angaben, ob eine Berechtigung zum Erhalt von Leistungen des Bildungspaktes besteht (s.u. Ziff. 9) und wenn ja, ob eine Kostenübernahme dort bereits beantragt wurde.

Der Antrag kann an den Elternbeirat direkt (mail@effner-elternbeirat.de ) oder über das Sekretariat der Schule (im verschlossenen Umschlag) eingereicht werden und wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Bitte beachten Sie, dass Anträge mindestens 14 Tage vor Ablauf der Einzahlungsfrist für die betreffende Schulfahrt beim Elternbeirat eingereicht werden müssen.

D) Wo findet man weitere Informationen?

Finden Sie auf der Seite des Elternbeirats unter http://www.effner-elternbeirat.de/#fahrkostenzuschuss.html.


Zuletzt überarbeitet am 25.11.2022