1. Bildungs- und Teilhabeleistungen

A) Wer wird unterstützt? (= Zielgruppe)

Das Angebot gilt für Schüler*innen, wenn sie oder ihre Eltern

  • Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (= Arbeitslosengeld II) oder
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (= Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung) oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Kein Anspruch besteht für Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten.

B) Was wird unterstützt? (= Leistungsumfang)

  • Mittagessen in der Schule, wenn das Kind an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnimmt
  • Lernförderung z.B. in Form von Nachhilfe, wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen
  • Schulmaterial wie z.B. Bücher, Stifte oder Arbeitshefte
  • Ausflüge/Klassenfahrten: Die Kosten für eintägige Schulausflüge und mehrtägigen Klassenfahrten
  • Zusätzliche Beförderungskosten, damit die Schüler*innen in die Schule kommen können (z.B. Busticket).
  • Unterstützung zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten, z. B. Mitgliedsbeiträge für Sportverein oder Musikschule.

C) Wo muss der Antrag gestellt werden?

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen entweder beim Jobcenter (https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-dachau-dachau.html) oder beim Landratsamt Dachau (https://www.landratsamt-dachau.de) beantragt werden:

D) Wo findet man weitere Informationen?

Frau Niemann oder Frau Ache (Tel. 08131/666 47-26 oder gts@effner.de) können Ihnen dabei helfen, den richtigen Ansprechpartner beim Landratsamt oder beim Jobcenter zu finden.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen erhalten Sie


Zuletzt überarbeitet am 01.05.2022