A) Wer wird unterstützt? (= Zielgruppe)
Das Angebot gilt für Schüler*innen, wenn sie oder ihre Eltern
- Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (= Arbeitslosengeld II) oder
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (= Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung) oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.
Kein Anspruch besteht für Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten.
B) Was wird unterstützt? (= Leistungsumfang)
- Mittagessen in der Schule, wenn das Kind an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnimmt
- Lernförderung z.B. in Form von Nachhilfe, wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen
- Schulmaterial wie z.B. Bücher, Stifte oder Arbeitshefte
- Ausflüge/Klassenfahrten: Die Kosten für eintägige Schulausflüge und mehrtägigen Klassenfahrten
- Zusätzliche Beförderungskosten, damit die Schüler*innen in die Schule kommen können (z.B. Busticket).
- Unterstützung zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten, z. B. Mitgliedsbeiträge für Sportverein oder Musikschule.
C) Wo muss der Antrag gestellt werden?
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen entweder beim Jobcenter (https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-dachau-dachau.html) oder beim Landratsamt Dachau (https://www.landratsamt-dachau.de) beantragt werden:
- Wer Arbeitslosengeld II nach dem SGB II oder Sozialgeld bezieht, beantragt die Leistungen beim Jobcenter. Den Antrag dazu finden Sie hier [icon name=”arrow-right” class=”” unprefixed_class=””] https://www.landratsamt-dachau.de/media/9576/bildung-und-teilhabe-antrag-auf-leistungen.pdf)
- Wer Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, beantragt die Leistungen beim Landratsamt Dachau. Den Antrag dazu finden Sie hier [icon name=”arrow-right” class=”” unprefixed_class=””] https://www.landratsamt-dachau.de/media/9576/bildung-und-teilhabe-antrag-auf-leistungen.pdf.
- Wer Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bezieht, beantragt diese beim Landratsamt Dachau. Den Antrag dazu finden Sie hier [icon name=”arrow-right” class=”” unprefixed_class=””] https://www.landratsamt-dachau.de/media/5474/antrag-auf-leistungen-nach-dem-asylbewerberleistungsgesetz.pdf.
D) Wo findet man weitere Informationen?
Frau Niemann oder Frau Ache (Tel. 08131/666 47-26 oder gts@effner.de) können Ihnen dabei helfen, den richtigen Ansprechpartner beim Landratsamt oder beim Jobcenter zu finden.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen erhalten Sie
- auf der Seite des Landratsamtes Dachau unter https://www.landratsamt-dachau.de/soziales-aelter-werden-ehrenamt/finanzielle-hilfen/bildung-und-teilhabe/ oder
- auf der Seite des Freistaates Bayern unter https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/914532937487.