A) Wer wird unterstützt? (= Zielgruppe)
Das Angebot gilt für Eltern, die
- Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Dachau sind und
- sich in einer akuten sozialen Notlage befinden.
B) Was wird unterstützt? (= Leistungsumfang)
Gefördert werden unvorhersehbare, lebensnotwendige Sonderbedarfe wie:
- Unterkunft
- Strom, Wasser
- Medikamente
- Mobilität
- Reisekosten (z.B. Begleitung einer Beziehungsberechtigten Person zur Klinik)
- Bestattungskosten etc.
Die maximale Förderhöhe beträgt 3000 Euro pro Antrag und Jahr. Die Förderdauer ist auf max. 1 Monat befristet. Danach ist eine erneute Antragstellung möglich.
C) Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag erfolgt schriftlich und formlos mit kurzer Begründung an folgende Adresse:
Stefan Spiegel und sein Team Soziales & Service
BRK Kreisverband Dachau
Rotkreuzplatz 3-4
85221 Dachau
Tel.: 08131/3663-10
E-Mail: aktion-sorgenbrecher.kvdachau@brk.de
Dem Antrag sind beizufügen:
- Rechnung der zu finanzierenden Leistung
- Personendaten
- Nachweis zur finanziellen Notlage (Gehaltsnachweise, Bürgergeld, etc.
- Datenschutzerklärung inkl. Schweigepflichtsentbindung
Stand April 2026
Kathrin Ache