Information zum Unterricht vom 11.01. bis zum 29.01.2021

Dachau, 08.01.2021 –

Schulstart nach den Weihnachtsferien

 

Liebe Eltern,

ich hoffe, Sie und Ihre Familien hatten erholsame Weihnachtsferien und sind gut und gesund ins neue Jahr gekommen.

Seit gestern ist nun offiziell, dass der Unterricht bis Ende Januar ausschließlich als Distanzunterricht durchgeführt werden muss. Wie es danach weitergeht, ist noch nicht klar, aber sehen wir uns doch erst einmal an, was die aktuelle Regelung nun für Sie und Ihre Kinder bedeutet.

Eines aber möchte ich vorab anmerken: Schule in diesen Zeiten und unter diesen Umständen kann nicht dasselbe leisten wie Schule in „normalen“ Zeiten. Wir können nicht denselben Stoff vermitteln und wir können nicht dieselben Lernergebnisse erzielen, weder im kognitiven noch im sozial-emotionalen Bereich. Diese Feststellung ist wichtig für die gesamte Schulgemeinschaft, um unnötigen Druck von den Schultern aller Beteiligten zu nehmen. Bitte haben Sie Vertrauen, dass uns als Unterrichtenden das klar ist. Wir werden es auch beim künftigen Voranschreiten im Stoff oder bei der Erstellung der Leistungserhebungen (in Art und Anzahl) im Blick haben.
Dass wir alle dennoch alles geben und das Beste versuchen, steht ja außer Zweifel.

Und damit das alle auch gut umsetzen können, folgen hier nun die wesentlichen Informationen für die kommenden drei Wochen.

Dieses Schreiben behandelt folgende Themen:

  1. Organisation des Schulbetriebs ab Montag, 11.01.2021, inklusive Notbetreuung
  2. Hinweise zur Organisation des Distanzunterrichts
  3. Neue Regelungen zu Videokonferenzen und zum Streaming aus dem Unterricht

1. Organisation des Schulbetriebs ab Montag, 11.01.2021

  • Von Montag, 11.01., bis Freitag, 29.01.2021, findet ausschließlich Distanzunterricht
    • Mit Ausnahme der SchülerInnen der Notbetreuung kommen keine Schülergruppen zur Schule.
    • Schriftliche Leistungserhebungen sind nicht möglich, auch nicht in der Oberstufe und auch keine Nachschreibtermine. Das gilt auch für mündliche Schulaufgaben.
    • Ausführungen und Regelungen zum Distanzunterricht finden sie unter Punkt 2 dieses Schreibens.
  • Die Brückenangebote werden während des Lockdowns und auch nach Ende des Lockdowns fortgeführt.
  • Für SchülerInnen der Jg. 5 und 6 wird eine Notbetreuung eingerichtet,
    • wenn eine Betreuung nicht auf eine andere Weise sichergestellt werden kann.
    • Wenn Sie Ihr Kind anmelden möchten, folgen Sie bitte den Anweisungen auf dem Anmeldeformular. Sie finden es im Anhang dieser Mail sowie unter effner.de → Service → Formulare → Anmeldung Notbetreuung.
    • Bitte beachten Sie zur Notbetreuung auch die Information des Kultusministeriums im Anhang dieser ESIS-Nachricht.

Wenn Ihre Kinder nicht die 5. oder 6. Klasse besuchen und Sie in den kommenden drei Wochen dennoch einmal in eine Betreuungsnot kommen sollten, zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen. Wir finden eine Lösung!

  • Schullaufbahnberatungen sowie schulpsychologische und schulsozialpädagogische Beratungen können in begründeten Ausnahmefällen auch vor Ort stattfinden (bei Beachtung des weiterhin geltenden Rahmenhygieneplans für Schulen). Sollten Sie oder Ihr Kind also ein Gespräch vor Ort (oder auch „nur“ telefonisch) mit Frau Träger, Frau Adamczyk oder Frau Pfeiffer wünschen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit ihnen unter der Schul-E-Mail oder über das Sekretariat auf. Unser gesamtes Beratungsangebot finden Sie unter https://effner.de/schule/beratung-und-unterstuetzung/ansprechpartner-fuer-alle-faelle/.

Zögern Sie bitte nicht, den Kontakt zu suchen!

  • Die Faschingsferien vom 15.02. bis 19.02.2021 entfallen. In dieser Zeit findet Unterricht statt, wenn möglich Präsenzunterricht, wenn nicht Wechsel- oder Distanzunterricht.
  • Das Zwischenzeugnis wird vom 12.02. auf 05.03.2021 verschoben.
    Das hat aller Voraussicht nach auch Auswirkungen auf die verschobenen Entscheidungen zum Vorrücken auf Probe.
  • Es ist angekündigt, dass die Schulaufgabenzahl in Jg. 5-10 reduziert wird und die Lehrpläne angepasst
    Sobald hierzu die weiteren Ausführungen des Kultusministeriums eintreffen, teile ich sie Ihnen umgehend mit.

2. Hinweise zur Organisation des Distanzunterrichts

Lesen Sie bitte – zusammen mit Ihren Kindern – das aktualisierte „Konzept zum Distanzunterricht 2021 am Josef-Effner-Gymnasium“ im Anhang dieser ESIS-Nachricht!

  • Benutzung von Mebis
    • Das Kultusministerium bittet darum, Ihnen Folgendes mitzuteilen:
      „Zusätzliche Hinweise für Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte:

      • Die mebis Lernplattform wurde in den Weihnachtsferien weiter technisch verbessert, ihre Leistungsfähigkeit gesteigert. Sollte es bei der Anmeldung dennoch zu kurzen Wartezeiten kommen, erscheint ein entsprechender Hinweis auf dem Bildschirm. Wir bitten Sie in diesem Fall, das Fenster geöffnet zu lassen; nach dem Ablauf der Wartezeit wird man automatisch zur Anmeldung für die mebis Lernplattform weitergeleitet.
      • Darüber hinaus bitten wir:
        • am Vormittag erst dann in mebis einloggen, wenn nach expliziter Aufforderung durch eine Lehrkraft konkrete Arbeitsaufträge dort online erledigt werden müssen;
        • wenn möglich, bereits am Nachmittag vorhandene Materialien für den nächsten Tag abrufen.“
      • Um über die Login-Vorgänge Mebis nicht zu blockieren, wurden gestaffelte Zugangszeiten (von 8.00 bis 9.15 Uhr) vorgegeben. Für unsere Schule ändert sich nichts, da wir in der ersten Tranche um 8.00 Uhr liegen.
  • Wahl der digitalen Mittel:
    • Um keine Verwirrung zu stiften, bleiben wir bis auf Weiteres bei den bisherigen digitalen Mitteln der Kommunikation: Schulcloud, Mebis und BBB. Die Plattformen haben ihre Kapazitäten erhöht.
    • Der E-Mail-Kanal ist ausschließlich für den Kontakt zwischen Eltern und Lehrkräften vorgesehen.
  • Videokonferenzen:
    • In den Jahrgangsstufen 5-10 halten die Lehrkräfte in den Schulaufgabenfächern mindestens 1 Videokonferenz pro Woche ab.
      Auch andere Lehrkräfte können Videokonferenzen durchführen. Die Klassenleitungen koordinieren die Konferenzen, damit es nicht zu viele hintereinander sind. Sollte es hier dennoch Probleme geben, treten Sie bitte in Kontakt mit den Klassenleitungen.
    • In der Q11 und Q12 halten die Lehrkräfte in allen Fächern mindestens eine Unterrichtsstunde pro Woche in Form einer Videokonferenz.

Die neuen rechtlichen Regelungen (Dezember 2020) zu den Themen Videokonferenz und Streaming finden Sie im folgenden Punkt.

3. Neue Regelungen zu Videokonferenzen und zum Streaming aus dem Unterricht

  • Zum Zweck des Distanzunterrichts liegt es nun im Ermessensbereich der Schulleitung, auch den Einsatz von Audio- oder Videokonferenzwerkzeugen vorzugeben, wobei einzig zur Freigabe des Videobildes keine Verpflichtung besteht. Das heißt aber, dass nun sowohl SchülerInnen als auch Lehrkräfte dazu verpflichtet sind, an Konferenzen über BBB teilzunehmen bzw. diese durchzuführen (bei Optionalität des Videobilds).
  • Ich muss alle Eltern ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie den derartigen digitalen Unterricht nicht mitverfolgen sollen (sollte dies räumlich nicht anders zu lösen sein, müssen Ihre Kinder Kopfhörer tragen). Es handelt sich bei Videokonferenzen um einen normalen Unterricht, den Sie im Falle eines Präsenzunterrichts ja auch im Klassenzimmer nicht mitverfolgen dürfen.
  • Alle Nutzer müssen sich bewusst sein, dass ein Abfotografieren oder Abfilmen des Bildschirms untersagt und unter Umständen sogar strafbar ist (z.B. § 201 StGB).
  • Folgendes gilt erst und nur im Falle von Wechselunterricht, also frühestens ab dem 01.02.2021:
    Neu ist nun auch, dass es für ein Streaming aus dem Unterricht heraus keine Einverständniserklärung seitens der anwesenden SchülerInnen oder deren Erziehungsberechtigten mehr braucht, wenn kein Videobild der SchülerInnen mitübertragen wird (Begründung aus dem kultusministeriellen Schreiben: „In Anbetracht der aktuellen Pandemielage […] zur Erfüllung des unterrichtlichen Auftrags und zur effizienten Wissensvermittlung“).[1]
    Die Lehrkräfte verzichten bei einem möglichen Streaming aus dem Unterricht darauf, SchülerInnen ins Bild zu nehmen und richten die Kamera nur auf sich und/oder auf die Tafel bzw. den geteilten Bildschirm oder die Dokukamera.

Ein derartiges Streaming ist noch nicht evaluiert und weder pädagogisch noch didaktisch unumstritten. Deshalb werden wir, wenn wir wieder Wechselunterricht abhalten können, mit mehreren KollegInnen eine zweiwöchige Pilotierung starten, aus der wir unter anderem Klärung über folgende Punkte erhoffen:

  • Welche technischen Schwierigkeiten (Verfügbarkeit in Schule und in den Haushalten, Programm, Verstehbarkeit des Gesagten etc.) gibt es? Braucht es Nachrüstungen?
  • Wie verändert gestreamter Unterricht das Unterrichten?
  • Gibt es (überhaupt) eine Partizipationsmöglichkeit für die SchülerInnen zuhause?
  • Wie erfolgreich ist ein Streamen für den Lernerfolg der SchülerInnen im Klassenzimmer und zuhause?
  • In welchen Fächern und in welchem Umfang ist das Streamen sinnvoll?

Die Ergebnisse werden dann unter anderem mit dem Elternbeirat besprochen, der im Übrigen in allen Fragen des Distanz- und Wechselunterrichts ein äußerst verlässlicher Vertreter der Eltern und Partner der Schulleitung ist.

 

Liebe Eltern,

wir wissen, dass auch Ihnen schwierige Wochen bevorstehen. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Durchhaltevermögen; brave, fleißige und wissbegierige Kinder haben Sie ja eh.
Nutzen Sie bitte die Möglichkeiten und Angebote für Ihre Anliegen oder Rückmeldungen, sei es bei den Klassenleitungen, bei unseren Beratungsteams, bei den KlassenelternsprecherInnen, beim Elternbeirat oder natürlich auch bei der Schulleitung.

Liebe Schülerinnen und Schüler,

ich habe euren Eltern gerade gesagt, dass ihr brav, fleißig und wissbegierig seid. Lasst mich bloß nicht hängen! 😊

In den kommenden drei Wochen, werden eure Lehrerinnen und Lehrer in intensivem Kontakt mit euch sein. Macht gut und pünktlich mit und erledigt die Aufgaben und geforderten Rückmeldungen zuverlässig. Sagt euren LehrerInnen, wenn ihr etwas braucht oder wenn etwas nicht funktioniert. Und sprecht auch immer wieder mit euren LehrerInnen und mit euren Eltern darüber, wie es euch geht.

Im letzten Lockdown hat eine Übermittlung mit ESIS leider zu lange gedauert. Deshalb habe ich auf die Homepage immer „Nachrichten aus der geschlossenen Schule“ gestellt. Da ESIS nun aber schon länger die Kapazitäten erhöht hat, werden alle dringend zu lesenden Nachrichten auch über ESIS verschickt werden.

Trotzdem möchte ich Ihnen und euch von Zeit zu Zeit auch „Nachrichten aus der geschlossenen Schule“ geben. Das hält uns alle zusammen und zeigt, dass eine echte Schule mit echten Menschen hinter all dem digitalen Unterricht steckt. Es würde mich also freuen, wenn Sie und ihr in regelmäßigen Abständen unter „Aktuelles“ auf der Homepage schaut, was so alles in einer geschlossenen Schule los ist.

Und jetzt: Auf geht’s, packmas!

Viele Grüße
Peter Mareis

 

[1] Die Einverständniserklärungen, die wir von Ihnen am 28.11.2020 erbeten haben, sind also gegenstandslos. Es tut mir leid, dass wir Ihnen hier so viel Mühe gemacht haben, wir haben aber die offizielle rechtliche Information trotz mehrfacher Nachfrage erst in der zweiten Dezemberhälfte erhalten.

 

Anhänge:

  • Schreiben des Kultusministers vom 06.01.2021 an alle Eltern
  • Information des Kultusministeriums zur Notbetreuung
  • Konzept zum Distanzunterricht ab Januar 2021 am Josef-Effner-Gymnasium

Die obigen Anhänge wurden mit dem Elternrundbrief vom 08.01.2021 versendet.