Informationen aus der Schule vom 13.05.2020

Dachau, 13.05.2020 –

Liebe Eltern,

heute sind die lang ersehnten Informationen zur weiteren Beschulung der 5. und 6. Klassen aus dem Kultusministerium gekommen. Ich gehe fest davon aus, dass sie im Wesentlichen auch für die SchülerInnen der 7. bis 10. Klassen gelten, wenn diese (hoffentlich!) nach den Pfingstferien wiederkommen. Hier fasse ich Sie stichpunktartig für Sie zusammen. Genauere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Kultusministeriums (www.km.bayern.de).

Zur Wiederaufnahme des Unterrichts

Notengebung / Leistungserhebungen

  • Es wird Jahresfortgangsnoten (und damit ein Zeugnis) geben.
  • Auf die Erhebung fehlender großer Leistungsnachweise (GL) wird verzichtet.
  • Auf die Erhebung fehlender kleiner Leistungsnachweise (KL) wird grundsätzlich verzichtet, d.h.
    • Es müssen keine KL mehr erhoben werden.
    • Es können aber „zur Feststellung der Leistungsfähigkeit“ KL erhoben werden, insbesondere Rechenschaftsablagen und Unterrichtsbeiträge. Diese fließen aber nur dann in die Jahresfortgangsnote ein, wenn sich der/die SchülerIn dadurch nicht verschlechtert.
  • Die Jahresfortgangsnote wird aus allen (dann) vorliegenden Noten berechnet.
  • Die Gewichtung der Einzelnoten wird dabei wie bisher beibehalten werden.
  • Es wird Ersatzprüfungen geben:
    • Auf Antrag der Eltern können die SchülerInnen je Fach eine Ersatzprüfung ablegen für nicht erhobene KL oder GL.
    • Im Antrag muss dargelegt werden, dass die wahre Leistungsfähigkeit des/der SchülerIn in der für Noten zur Verfügung stehenden Zeit nicht zutreffend festgestellt werden konnte (z.B. längere Krankheit im Zeitraum bis zur Schulschließung).
    • Die Ersatzprüfung, durch die auch eine Notenverschlechterung eintreten kann, tritt dann an Stelle aller fehlenden Leistungsnachweise.
    • Deshalb entscheiden die Eltern erst nach Beratung durch die Schule.
    • Sollte eine Terminierung bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich sein, werden die Ersatzprüfungen zusammen mit der Nachprüfung am Ende der Sommerferien abgehalten. Das Zeugnis wird dann später ausgestellt.
  • Zentrale Jahrgangsstufentests in den Jg. 6, 8 und 10 im kommenden Schuljahr entfallen.
  • Der Erwerb des Latinums in der Jg. 10 bleibt wie bisher geregelt (Es gibt ja eine Jahresfortgangsnote).

Vorrücken

  • Das Vorrücken wird wie bisher auch festgestellt.
  • Rückt ein/e SchülerIn nicht vor, besteht die Möglichkeit des Vorrückens auf Probe.
  • Aller Voraussicht nach kann ein/e SchülerIn im kommenden Schuljahr auch dann wiederholen, wenn er/sie eigentlich ein Wiederholungsverbot hätte (z.B. weil dieselbe Klasse schon einmal wiederholt wurde).

Über alle Regelungen erfahren Sie von uns und Sie werden auch intensiv von uns beraten. Sie brauchen sich nicht extra einzulesen.

Stundentafel (auszugsweise)

  • Wahlkurse, Pluskurse, flexible und freiwillige Intensivierungen sowie der praktische Sportunterricht entfallen bis auf Weiteres.
  • In Chemie und Biologie muss auf Schülerexperimente verzichtet werden, Lehrerdemonstrationsexperimente sind erlaubt.
  • In jedem Fall haben wir ein Konzept, was wir mit den freiwerdenden Stunden, anfangen. Während des Sportunterrichts z.B. übt die Sportlehrkraft in Absprache mit der Fachlehrkraft für ein Hauptfach, z.B. Mathematik oder Englisch, um die dort entstandenen Lücken möglichst zu minimieren. Im Idealfall ist dieses Fach das Zweitfach der Sportlehrkraft.

Unterrichtsinhalte

Wegen der fehlenden Zeit können nicht mehr alle Inhalte vermitteltet werden. Deshalb

  • koordinieren die Fachschaftsleitungen klassenübergreifend, auf welche Inhalte sich die Lehrkräfte konzentrieren sollen (alles, was zum Weiterlernen dringen nötig ist).
  • Die Lehrkräfte dokumentieren alle Themen, die bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr abgedeckt werden können, und übermitteln sie spätestens zum Ende der Sommerferien der nachfolgenden Lehrkraft, damit diese die Defizite systematisch ausgleichen kann.

 

Soviel zum heutigen Schreiben des Kultusministeriums.

 

Und sonst? –

Die Top-Meldung kommt aber aus eigener Werkstätte des Mint-Campus. Endlich wurde das erfunden, wonach sich Generationen von Schülerinnen und Schülern der ersten Reihe (sicher auch schon Sie, liebe Eltern) immer schon gesehnt haben: Der Spuckschutz für die Lehrkräfte. Oder wie oft kursierte nicht schon der üble Witz, beim Lehrer XY müsse man mit einem Regenschirm dasitzen, so würde er rumspucken. Dieser Witz kann jetzt einpacken. Deswegen:

 

 

Schöne Grüße

Ihr
Peter Mareis


Zuletzt überarbeitet am 20.05.2020